Steuern auf Kryptowährungen » Was besteuert das Finanzamt?
Steuern auf Kryptowährungen muss der zahlen, der mit dem Handel von digitalen Währungen einen Gewinn erzielt. Dabei gibt es Ausnahmen. Aktuell wird das Leben immer teurer. Dennoch hat jeder von uns Träume und Vorstellungen, welche man in Zukunft realisieren möchte. Das Problem hierbei ist, vielen fehlt die zündende Idee, wie man Umsätze generiert und versteuert, welche für die Erfüllung der zuvor genannten Aspekte als monetären Mittel dienen. Ohne diese kann man sich logischerweise nichts Nachhaltiges schaffen. Ein nachhaltiges Investment in Krypto-Geldanlagen, die teilweise frei von Steuern sind, kann helfen.
Ein Weg, sich das gewisse Sparpolster anzulegen ist es, mit Kryptowährungen wie beispielsweise dem Bitcoin zu handeln. Lukrative Trades sorgen in dem Zusammenhang oft dafür, dass das Konto gefüllt und der Anleger sich in seinem Vorhaben bestätigt fühlt. Doch was sagt der jeweilige Staat dazu, möchte er hier nicht auch mit verdienen? In wie weit die Besteuerung relevant wird, zeigt sich in den nachfolgenden Abschnitten.
Wichtige Fakten zum Thema Besteuerung auf Kryptowährungen
Um möglicherweise keinen Ärger zu riskieren, sollten folgenden Punkte bei den Steuern beachtet werden, wenn man Umsätze mithilfe von Kryptowährungen generiert.
Wie Kryptowährungen versteuert werden
Bin ich schon drin? Diese bekannte Aussage von einem gewissen Boris hat aktuell mehrere Deutungsmöglichkeiten inne. Um nicht auch zum Boris zu werden sowie schwedische Gardinen im Zimmer zu haben, welche nicht von Ikea stammen, sollte man auf Nummer sicher gehen und sich mit dem Thema Versteuerung bei Kryptowährungen auseinandersetzen. Diese sind keine Einkünfte aus dem Kapitalvermögen oder gar eine Fremdwährung als solche, wenn man es aus steuerrechtlicher Sicht betrachtet.
Sie gelten bei den Steuern als sogenannte sonstige Wirtschaftsgüter. Wer also mit Kryptos handelt, muss keinerlei Abgeltungssteuer zahlen. Hierbei kann man nämlich sicher sein, dass es sich um ein Veräußerungsgeschäft auf privater Ebene handelt, diese wird nicht versteuert. Oft wird das auch als privates Veräußerungsgeschäft bezeichnet. Hier gilt also, dass weder eine Abgeltungssteuer, noch eine Einkommenssteuer anfällt, sofern man privat handelt. Wann man als gewerblicher Anleger gilt, ist noch mal ein anderes sowie gesondertes Thema.
Wann Steuern auf Kryptowährungen gezahlt werden
In der Regel ist es ja immer so, dass der Staat, besonders in Deutschland, an allem mitverdienen möchte, was gut und erträglich ist, in jeglicher Hinsicht. Bei Kryptos gibt es beispielsweise eine Frist im Bereich der Spekulationen. Sie beträgt ein Jahr, wenn man also nach 12 Monaten Gewinne erzielt, so bleiben diese absolut steuerfrei.
Das gilt übrigens auch für Verluste. Wenn man in einem Zeitraum von unter einem Jahr, also innerhalb von den normalen 365 Tagen seine Kryptos an andere weiterverkauft, müssen diese versteuert werden. Warum das so ist, wird für einen Laien nicht ersichtlich sein. Fakt ist, hierzu kommt noch der Einkommenssteuersatz.
Das übrige Einkommen soll schließlich auch versteuert werden. Es spielt bei dem ganzen Vorgang der Versteuerung keine Rolle, ob man die vorhandenen Kryptos gegen Geld eintauscht oder gegen andere auf dem Anlegermarkt befindliche Kryptowährung. Wer unter die vorgestellte Frist fällt, muss wohl oder übel seine Renditen versteuern, damit alles konform geht.
Vorhandensein einer Steuerfreigrenze
Prinzipiell ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Wieso also nicht versuchen, innerhalb der Steuerfreigrenze zu bleiben und somit keine oder nur wenig Steuern zu zahlen? Die Spekulationsfrist stellt den einen Weg dar, um Kryptos ohne die Verpflichtung einer Versteuerung veräußern zu können. Die andere Möglichkeit stellt die sogenannte Steuerfreigrenze dar, welche von vielen Anlegern gern in Anspruch genommen wird.
Bei Kryptowährungen liegt diese derzeit bei 600,00 Euro im Jahr. Wer also Renditen erwirtschaftet und diese unter 600,00 Euro liegen, dann muss keine Steuer auf die Gewinne gezahlt werden, unabhängig von der Spekulationsfrist. Die 600,00 Euro Grenze darf innerhalb dieses Jahres also ausgereizt, jedoch nicht überschritten werden. Man kann natürlich das Ganze auch etwas dehnen, ohne dass es in Richtung Illegalität rutscht.
Wenn beispielsweise zwei Personen aus einem Haushalt mit Kryptowährungen handeln, beide trotzdem ein Paar sind, idealerweise ohne verheiratet zu sein, dann kann jeder für sich handeln und diese Spekulationsfristen sowie steuerlichen Freigrenzen im Jahr ausnutzen. Dazu muss jedoch stets nachgewiesen werden, dass unabhängig voneinander gehandelt wird, beispielsweise via separate Depots, Kontoverbindungen und Ein- sowie Auszahlungsbelege der Finanzen.
Verluste bei den Steuern angegeben
Nicht immer macht man Gewinne. Gerade bei Verlusten muss man diese ebenfalls angeben beziehungsweise diese mit den Gewinnen verrechnen, welche aus anderen Verkaufsgeschäften stammen. So kann die steuerliche Last in dem 12-monatigen Zeitraum verringert werden. Verluste kann man bei einzelnen Trades machen, was nicht heißt, dass die gesamte Bilanz auf das Jahr gerechnet als negativ zu bewerten ist.
Dennoch ist es möglich, dass man Verluste aus dem aktuellen Jahr mit den Gewinnen aus den folgenden Jahren verrechnen kann. Andersrum ist es denkbar, die Verluste aus dem aktuellen Jahr wiederum mit den Gewinnen aus dem letzten Jahr zu verrechnen. So entsteht ein Verlustrücktrag, welcher sich unter Umständen auf die Steuerlast auswirken kann.
Steuererklärung für Investments in Kryptowährungen
Es gibt zwei Aspekte, welche man bei der Steuererklärung berücksichtigen muss. Zum einen müssen Gewinne aus Spekulationen stets versteuert werden, wenn sie innerhalb von 365 Tagen anfallen. Zum anderen muss dies zusätzlich zum eigenen Einkommenssteuersatz geschehen. Viele sehen es als Strafe an, einer doppelten Besteuerung zu unterliegen, gerade dann, wenn man bestimmte Freigrenzen oder Fristen nur knapp überschreitet. Dennoch muss der Gesetzgeber irgendwo auch Grenzen setzen, welche als verbindlich gelten.
Fazit zu Steuern auf Kryptowährungen
Der Handel mit Kryptowährungen ist sehr beliebt. Schließlich kann man in etwas investieren, was einem liegt, Spaß macht und anerkannt ist, beispielsweise der Bitcoin als Vorreiter seiner Zunft. Dennoch sind auf Gewinne, welche außerhalb von Fristen und festgelegter Grenzen liegen, Steuern auf Kryptowährungen zu zahlen. Jeder muss nun für sich entscheiden, ob man in die Vereinigten Arabische Emirate oder ein anderes Land auswandert, um steuerfrei agieren zu können. Oder ob man andere legale Kniffs findet, um mehr heraus zu haben, ohne den Staat etwas zu schenken, wofür dieser keinen Finger krumm machen musste.