Humanitäres Völkerrecht (HVR): die Regeln des Krieges
Immer wieder hört man vom Völkerrecht und darüber hinaus vom humanitären Völkerrecht. Doch was ist mit diesen Begriffen gemeint und welche Bedeutung haben sie? Während das Völkerrecht insgesamt auf überstaatlicher Ebene die Regeln bestimmt, nach denen die Länder miteinander agieren, geht es beim humanitären Völkerrecht um Regelungen, die in Kriegs- und Konfliktsituationen gelten. Ihr Zweck besteht darin, das Leid in solchen Situationen zu begrenzen.
Die Ideen dafür gehen auf das 19. Jahrhundert zurück und ist eng mit der Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz verbunden. Angestrebt wird mit dem humanitären Völkerrecht, dass klar geregelt ist, was im Krieg erlaubt ist und was nicht. Zwar zeigen genügend Beispiele, dass es in der Praxis oft Verstöße gibt, aber dennoch in vielen Fällen Leid gemindert werden kann. Alles Wichtige zum Thema gibt es in hier zu erfahren.
Was ist das humanitäre Völkerrecht?
Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist eine Reihe von Regeln, die für bewaffnete Konflikte gedacht sind. Darin zu finden sind klare Bestimmungen, was im Krieg erlaubt ist und was nicht. Damit ist auch der Kriegszustand kein rechtsfreier Raum, in dem alles erlaubt ist.
Zwar gibt es dennoch immer wieder Fälle, in denen dieses Recht gebrochen wird, dennoch ist man sich allgemein einig, dass das HVR maßgeblich dazu beigetragen hat, das Leid zu verringern und darüber hinaus auch Kultur und Natur unter einen Schutzzustand zu stellen. Das funktioniert unter anderem durch die klare Unterscheidung von kämpfenden Personen und Zivilpersonen.
Was ist im Krieg erlaubt?
Für manche Menschen ist es widersinnig, dass es Regeln im Krieg gibt. Sie nehmen den Krieg generell als einen rechtsfreien Raum wahr. Am ehesten könnte man dem humanitären Gedanken gerecht werden, wenn also gar kein Krieg geführt wird. Nun ist das zwar ein richtiger Gedanke, der aber immer wieder von der Realität eingeholt wird. Krieg oder bewaffnete Konflikte sind auch im 21. Jahrhundert noch eine Realität, mit der man umgehen muss. Die Gründe sind vielfältig und lassen sich auch nicht immer nur auf einzelne Aggressoren herunterbrechen. Daher wird mit dem humanitären Völkerrecht geklärt, was im Krieg erlaubt ist, um so das Leid zumindest auf ein Minimum zu reduzieren.
Ganz wichtig ist die Unterscheidung von Zivilisten und Kombattanten, also jenen, die nichts mit den Kampfhandlungen zu tun haben und den kämpfenden Einheiten. Im humanitären Völkerrecht ist klar festgelegt, dass zivile Personen nicht gezielt angegriffen werden dürfen und alles dafür getan werden muss, damit das auch nicht geschieht. Darüber hinaus gibt es klare Bestimmungen, nach denen verletzte und kranke Personen unter besonderem Schutz stehen und damit auch die Gebäude, in denen sie versorgt werden – also Krankenhäuser. Sanitätspersonal und Seelsorger gelten damit ebenfalls als geschützt. Ferner dürfen bestimmte Waffen nicht eingesetzt werden.
Der Schutz der Zivilbevölkerung
Grundsätzlich ist die Unterscheidung sehr simpel: Als Zivilpersonen gelten alle Menschen, die nicht an Feindseligkeiten teilnehmen. Sie nehmen also keine Waffen in die Hand und können nicht als gefährlich eingestuft werden. Die Kombattanten auf der anderen Seite sind potenzielle Teilnehmer der Feindseligkeiten, sie sind Soldaten und damit auch für den Kampf ausgerüstet. Es ist klar geregelt, dass Zivilpersonen nicht angegriffen werden dürfen. Es gilt unter allen Umständen zu vermeiden, dass zivile Personen in bewaffneten Konflikten Schaden nehmen. Militärisch wird oft vom Kollateralschaden gesprochen, wenn Zivilisten durch übermäßigen Waffeneinsatz oder unpräzise Planung zu Opfern werden. Der Begriff wird aber schon seit langem als euphemistisch kritisiert.
Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten
Nicht nur Menschen gilt es zu schützen, sondern auch möglichst Tiere und die Natur. Darüber hinaus aber vor allem auch Kulturgüter, die leider oft als Angriffsziele genutzt werden. Geregelt wird das in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Diese Bestimmung soll dazu führen, dass Orte und Gebäude mit besonderer kultureller Bedeutung nicht zerstört werden.
Die Bedeutung kann sich aus der Kunst speisen, aber auch geschichtlich bedingt sein oder einen wissenschaftlichen Hintergrund haben. Dazu zählen unter anderem Museen, Archive oder auch Bibliotheken. Geschützt werden soll dadurch das kulturelle Erbe eines Volkes.
Sanitäts- und Seelsorgepersonal
Besonderen Schutz muss es auch für Sanitätspersonal geben, was neben Sanitätern, Ärzten und weiterem medizinischen Personal auch Seelsorger umfasst. Ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von Konfliktsituationen Menschen zu helfen, indem sie medizinisch und psychologisch betreut werden. Das ist in Krisengebieten oft nicht einfach. Entsprechend gelten auch die Schutzbereiche als Orte, die nicht angegriffen werden können. Das können Flüchtlingscamps oder auch Krankenhäuser sein. Das Personal und die Orte werden durch besondere Schutzzeichen markiert. Das bekannteste davon ist das Rote Kreuz. Es gibt aber auch den Roten Halbmond und den Roten Kristall.
Verbotene Mittel der Kriegsführung
Es ist eindeutig bestimmt, dass bestimmte Kampfmittel nicht eingesetzt werden dürfen. Es darf nichts eingesetzt werden, was für langanhaltende Schäden für die Umwelt oder Menschen sorgen könnte. Biologische und toxische Waffen sind ebenso verboten wie Sprengfallen, Minen, Laserwaffen und Brandwaffen. Grundsätzlich auch keine Waffen, die übermäßigen Schaden verursachen und über den Zweck hinausgehen, militärische Einrichtungen zu treffen. Tatsächlich ist sogar geregelt, dass heimtückische Handlungen verboten sind. Dazu zählt beispielsweise, dass man Verhandlungen unter der Parlamentärflagge als Vorwand für weitere Kampfhandlungen nutzt. Angriffe, bei denen nicht zwischen zivilen und militärischen Angriffen unterschieden wird, sind ebenso nach humanitärem Völkerrecht ausgeschlossen.
Das Paradox des humanitären Völkerrechts
Es ist schnell zu erkennen, dass das humanitäre Völkerrecht gleichermaßen eine wichtige Einigung darstellt, als auch Regelungen beinhalten, die nur schwer kontrolliert werden können. Oft genug wird gegen dieses Völkerrecht verstoßen, wogegen auch selten etwas unternommen werden kann, da die kriegerische Auseinandersetzung bereits läuft. Tatsächlich verweisen Kritiker auf das Paradox, wonach bewaffnete Konflikte generell als völkerrechtswidrig eingestuft werden, dennoch aber das humanitäre Völkerrecht für eine Rechtsordnung innerhalb solcher Situationen sorgen soll. Größtenteils ist man sich aber einig, dass dieses Recht tatsächlich in vielen Fällen Leid verhindert hat. Wenige kritische Stimmen sagen, dass das humanitäre Völkerrecht den Krieg in bestimmter Form salonfähig macht.
Die Historie des humanitären Völkerrechts
Auch schon in der Antike gab es durchaus Ansätze zu Regelungen, was im Krieg gerecht wäre und was nicht. Das moderne humanitäre Völkerrecht geht aber auf das 19. Jahrhundert zurück. Als wichtiger Grundstein gilt der 9. Februar 1863. In Genf wurde das Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege gegründet, woraus dreizehn Jahre später das Internationale Komitee vom Roten Kreuz werden sollte. Schon 1864 wurden die ersten Genfer Konventionen aufgestellt, die in den kommenden Jahrzehnten um weitere Erklärungen und Deklarationen ergänzt werden. Ein weiterer wichtiger Meilenstein war die Gründung der UN 1945, die auf der Basis der Charta der Vereinten Nationen erfolgte.
Landkreis Fulda mit Unterstützung für Menschen aus der Ukraine
Krieg ist leider kein Relikt der Vergangenheit, sondern wie wir wissen auch in der Gegenwart aktuell. Unter anderem in der Ukraine. Dieser russische Angriffskrieg herrscht in voller Stärke seit Februar 2022. Diesem vorausgegangen war die Annexion der Krim und der Krieg im Donbas 2014. Dieser Konflikt führt zu massiven humanitären Missständen, weshalb auch in Fulda verschiedene Organisationen ihre Unterstützung anbieten.
Nothilfe Fulda
Die Stadt Fulda hat eine Ukraine-Nothilfe eingerichtet. Die entsprechende Webseite kann man entweder nutzen, wenn man nach Unterstützung jedweder Art sucht oder aber die eigene Hilfe anbieten möchte. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Landkreis aufgestellt. Dahinter stehen ehrenamtlich arbeitende Menschen. Man kann als Helfer aktiv werden und auch als Unternehmen unterstützen.
Zudem bietet die Seite auch die Möglichkeit, damit sich Organisationen vernetzen können und somit die Hilfe gezielter stattfinden kann. Darüber will man auch Flüchtlingen helfen, damit sich diese schnell orientieren können. Die wichtigsten Informationen gibt es auf der Webseite.
Bistum Fulda
Hilfe gibt es auch durch die Katholische Kirche bzw. konkreter das Bistum Fulda. Die Hilfe ist vielseitig. Unter anderem werden regelmäßig Spendengelder gesammelt. Unter anderem über die Kollekte beim Bonifatiusfest. In Zusammenarbeit zwischen Bistum, Caritas und Maltesern sorgt man auf vielfache Weise für Hilfe.
Unter anderem war auch schon eine Caritas-Delegation aus Iwano-Frankiwsk zu Gast in Fulda. Dabei handelt es sich um einen Schwesternverband. In den letzten zwei Jahren gab es nicht nur finanzielle Hilfe vom Bistum Fulda, sondern auch in Form von medizinischen Geräten und natürlich auch der Seelsorge.
Feuerwehr
Auch die Feuerwehr in Fulda hat bereits ihren Teil zur Ukraine-Hilfe beigetragen. Im März 2024 hat man mit den Caritasverbänden zusammengearbeitet und für die Diözese Iwano-Frankiwsk und Fulda ein Feuerwehr Tanklöschfahrzeug zur Verfügung gestellt. Außerdem noch 2.600 Liter Schaummittelkonzentrat und über 100 Feuerwehrhelme.
Beim Transport in die Ukraine waren einige Leute der Feuerwehr Fulda mit dabei. Das waren Carsten Richter, Björn Eckstein, Thomas Helmer und Peter Krug. Sie halfen dabei, dass die Spenden und das vor allem der Tanklöschfahrzeug sicher in die Ukraine transportiert wurden. Auch künftig wird die Caritas und die Feuerwehr eng miteinander zusammenarbeiten und die Ukraine unterstützen.
Fazit zum humanitären Völkerrecht
Krieg ist als Phänomen fest mit der Geschichte der Menschheit verbunden, aber leider nach wie vor kein Relikt der Vergangenheit. Auch heute noch gibt es kriegerische Auseinandersetzungen, in deren Folge Menschen sterben und auch die Natur, Tiere und Kulturgüter in Mitleidenschaft gezogen werden. Das humanitäre Völkerrecht, das seine Wurzeln im 19. Jahrhundert hat, soll Regeln, dass in Kriegssituationen möglichst wenig Leid entsteht. Das geschieht unter anderem durch die klare Unterscheidung von zivilen Personen und jenen, die an bewaffneten Aktionen teilnehmen können. Nicht immer wird das humanitäre Völkerrecht eingehalten, dennoch ist man sich größtenteils einig, dass es schon in großen Teilen dazu beigetragen hat, unnötiges Leid zu verhindern.