2035 ist das Ende der Verbrennungsmotoren » Welche Folgen erwarten uns?
Die Auflagen in Anbetracht des Umweltschutzes werden von Jahr zu Jahr stets aufwendiger zu erfüllen – dies insbesondere auch bei den zu erfüllenden Abgasnormen bei Pkws. Gleichwohl besteht ab 2035 jedoch keine Möglichkeit mehr, Neufahrzeuge mit Benzin und Dieselmotoren (Verbrennungsmotoren) in der EU zuzulassen. Dieses Gesetz hat entsprechend Folgen, die Autofahrer und Autofahrerinnen bedenken und berücksichtigen müssen.
Welche Folgen hat das 2035 eintretende Gesetz für Verbrennungsmotoren?
- Ersatzteile für Verbrennungsmotoren bleiben erst einmal verfügbar
- Gebrauchte Fahrzeuge mit Verbrenner sind von Fahrverbot ausgeschlossen
- E-Fuels stellen eventuell keine Alternative dar
Darf ich mein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ab 2035 noch fahren?
Ja, Ihr Fahrzeug dürfen Sie sodann noch weiterfahren. Das Gesetz verbietet ab 2035 lediglich die Neuzulassung von Fahrzeugen, die Treibhausgase ausstoßen – also besteht ein Zulassungsverbot für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Gibt es auch Ausnahmen, für die das neue Gesetz keine Gültigkeit hat?
Ja, die EU-Kommission hat entschieden, dass Fahrzeughersteller, die weniger als 1.000 Fahrzeuge pro Jahr herstellen, von dieser Regelung verschont bleiben. Dies wären dann aus heutiger Sicht Hersteller wie Bugatti oder Lamborghini. Da bis zum Inkrafttreten des Gesetzes jedoch noch einige Jahre vergehen, kann sich dies jedoch noch ändern. Schließlich ist es nicht abzusehen, inwiefern alle Auflagen, die auferlegt wurden, auch erreicht werden oder einer Anpassung bedürfen.
Ebenfalls noch unklar ist, ob Neufahrzeuge mit E-Fuels auch dazu zählen oder ebenfalls von der Möglichkeit der Neuzulassung ausgeschlossen werden. Aus heutiger Sicht kann es durchaus sein, dass nur Sonderfahrzeuge mit E-Fuels genutzt werden dürfen.
Was geschieht mit bereits zugelassenen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren?
Ihr zugelassenes Fahrzeug ist durch das 2035 Inkrafttretende Gesetz nicht betroffen. Wie sich das jedoch verhält, wenn das Fahrzeug einmal abgemeldet und sodann neu angemeldet werden soll, bleib abzuwarten.
Ebenfalls werden entsprechend Ersatzteile verfügbar sein, sodass dahin gehend keine Probleme aufkommen sollten. Wie es jedoch mit der Infrastruktur aussehen wird, wie etwa Werkstätten und Tankstellen, wird sich ebenfalls zeigen. Wahrscheinlich wird dies zurückgehen und sich entsprechend an den Umständen und Gegebenheiten anpassen.
Wird ab 2035 als nächster Schritt ein generelles Fahrverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren geplant?
Vorgesehen ist dies aktuell (2023) nicht. Sollten die auferlegten Umweltauflagen jedoch nicht eingehalten werden können, die sich Jahr für Jahr verschärfen, so kann sich natürlich noch einiges bis 2035 ändern. Geplant ist ab 2035 erst einmal nur das Zulassungsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
Da die Automobilhersteller jedoch dazu verpflichtet sind, den Schadstoffausstoß permanent zu senken, kann es natürlich dazu kommen, dass Altfahrzeuge, wie heute bereits üblich, in bestimmten Zonen nicht mehr fahren dürfen. Dies kann sich aufgrund der Gesetzesverschärfung bis 2035 soweit auswirken, dass Fahrzeuge, die über einen bestimmten Schadstoffausstoß liegen, dann eventuell überhaupt nicht mehr fahren dürfen.
Stehen ab 2035 weiterhin Ersatzteile für Verbrenner zur Verfügung?
Auch wenn auf Deutschlands Straßen ab 2035 überwiegend Elektroautos fahren sollten, wird sich das Angebot an Ersatzteilen nicht sonderlich verringern. Der Grund liegt einfach darin, dass in anderen Ländern außerhalb der EU weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor unterwegs sein werden, die nach wie vor Ersatzteile benötigen. So sollte es in dieser Hinsicht keine Probleme geben.
Wie werden E-Fuels eingestuft?
Aus bilanzieller Sicht können E-Fuels CO2-neutral betrieben werden. Dies würde Gebiete zugutekommen, die aufgrund ihrer Lage für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge nicht infrage kommen.
E-Fuels werden aber ab 2035 überwiegend keine sonderliche Rolle mehr spielen – auch dann nicht, obwohl die EU-Kommission den Auftrag hat, ein Modell zu entwickeln, welches die Nutzung von E-Fuels gestattet. Dies wird sich jedoch lediglich auf Autos beziehen, die nur in Kleinserien hergestellt werden – also weniger als 1000 Fahrzeuge pro Jahr. Sonderfahrzeuge wie Krankenwagen und Feuerwehr fallen ebenfalls darunter und dürfen weiter mit Verbrennungsmotoren fahren.
Wie werden sich bis 2035 die Preise gebrauchter Verbrennungsfahrzeuge entwickeln?
Die Preisentwicklung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist aus heutiger Sicht schwer vorhersehbar. Viele unvorhersehbare Faktoren spielen dabei eine wesentliche Rolle. Innerhalb der EU werden sich die Preise bestimmt nach unten bewegen, da es wahrscheinlich ein Überangebot an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren geben wird.
Jedoch kann es gut sein, dass die Fahrzeuge sodann für den Export bestimmt sind und sich die Preise einigermaßen stabil verhalten. Sollte die Weltwirtschaft jedoch einen allgemeinen Rückgang erleben, so werden die Autos auch nicht so schnell Käufer finden. Es bleibt also abzuwarten, wie sich Angebot und Nachfrage entwickeln wird – wobei das Angebot bestimmt entsprechend hoch sein wird.
Wie sieht es mit der Infrastruktur der E-Ladesäulen aus?
In Deutschland waren Anfang 2023 mehr als eine Million Elektrofahrzeuge zugelassen. An Ladesäulen standen zeitgleich mehr als 75.000 zur Verfügung – dies mit steigender Tendenz.
Um den stetig wachsenden Bedarf an Ladesäulen gerecht zu werden, wurde durch die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel von 1 Million Ladesäulen anvisiert – dies soll bis 2030 realisiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt rechnet die Regierung ebenfalls mit circa 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen. Dies würde sodann bedeuten, dass pro 15 E-Fahrzeuge eine Ladesäule zur Verfügung steht. Der Pendelverkehr aus den Nachbarländern muss natürlich ebenfalls berücksichtigt werden.
Sind Jobs in Deutschland und Europa in Gefahr?
Ist die Anzahl der Verbrennungsmotoren rückläufig, werden auch die Jobs einen Rückgang erleiden. Gut ist, dass bereits heute nicht mehr von „Mechanikern“ die Rede ist, sondern von Mechatronikern. Es ist also gut möglich, dass sich nur der Schwerpunkt verlagern wird und die Jobs nicht zu sehr rückläufig werden.
Auf der anderen Seite können natürlich auch wiederum neue Jobs entstehen, sollten die Unternehmen etwa für Batterien nicht ins Ausland abwandern, da Deutschland aufgrund von Auflagen und Vorschriften zu uninteressant ist.
Fazit zum Ende der Verbrennungsmotoren 2035
Ab 2035 wird es nicht mehr möglich sein, Neufahrzeuge in der EU mit Verbrennungsmotoren zuzulassen. Lediglich Altfahrzeuge dürfen sodann noch betrieben werden. Auch wenn die Nutzung von altfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren gestattet ist, ist es trotzdem möglich, das aufgrund des CO2-Ausstosses bestimmte Fahrzeuge nur in bestimmten Zonen gestattet sind. Neuzulassungen sind wiederum nur für Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Wasserstoffantrieb gestattet.